Der wissenschaftliche Anlass schnell

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Die wissenschaftlichen Ergebnisse der Arbeit lagen am 20. Februar 2017 in Berlin auf dem Symposium vor und wurden mit rund 110 Personen besprochen – BLOG. Zusammenfassend lassen sich die folgenden Ergebnisse aus den Untersuchungen ableiten:

  • Der wissenschaftliche Teil der RE-BEM-Arbeit zielt darauf ab, Steuerungsinstrumente für das Wachstum des BEM in Unternehmen zu ermitteln, die das BEM exakter und effizienter als bisher steuern.
  • Diese Steuerungsinstrumente wurden mittels einer Sekundärforschung sowie einer bundesweiten Online-Studie identifiziert und die Ergebnisse eingearbeitet.
  • Eine entscheidende Variable für den Erfolg des BEM ist das Vertrauen der Mitarbeiter in die Zielsetzung des Verfahrens. Die Vermittlung der Reha-Themen des BEM ist noch nicht weit verbreitet, so dass zusätzliche vertrauensbildende Maßnahmen angeraten sind.
  • Im Rahmen des Projekts wurden verschiedene Maßnahmen festgelegt, die das Vertrauen stärken können, wie z.B. die Verbesserung der öffentlichen Anbindung, die Gewährleistung der Datensicherheit, die Bereitstellung von Ressourcen durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Sanierungsfirmen.
  • Die in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen im strukturellen Bereich unterstützen die Entwicklung einer funktionierenden BEM-Struktur. Kleinere Firmen ohne diese Erfahrungen können auf individuelle Angebote von Sozialfirmen zurückgreifen.
    Ein Betriebs-/Dienstleistungsvertrag unterstützt die BEM-Struktur. Dies gilt insbesondere dann, wenn zusätzlich Grundlagen, wie mitarbeiterorientierte Zielvereinbarungen, Aufgaben- und Quellenrichtlinien, enthalten sind.
  • Für die Existenz des BEM ist es wichtig, dass es “Nehmer” und auch “Drücker” gibt. Diese sind auf zahlreichen Stufen der Funktionshierarchie zu finden, werden aber eher zufällig angetroffen. Wo es keine “Kümmerer” gibt, bleibt das Privileg der Arbeitnehmer auf ein ordnungsgemäßes BEM in einer Vielzahl von Unternehmen auf der Strecke.
    Durch die Zuordnung des BEM zum Schwerbehindertenrecht des SGB IX entsteht eine Pflichtlücke beim Aufbau einer BEM-Struktur in den Betrieben, die es zu schließen gilt.
  • Nach den Ergebnissen der Studien ist die Einordnung der BEM-Struktur in die Arbeitsschutzpolitik durchaus sinnvoll. Die diesbezügliche funktionale Mitbestimmung könnte danach ihre strukturunterstützende Rolle viel besser als bisher erfüllen.
  • Auch tarifliche Regelungen, z.B. zur Demografie, könnten die Qualität des BEM verbessern, indem sie BEM-Maßnahmen in ihren Leistungskatalog aufnehmen, die von den Beschäftigten noch monetär abgefedert werden müssen.

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